Eigenschaden

Unter einem Eigenschaden versteht man im Versicherungsbereich einen Schaden, der dem Versicherten selbst entstanden ist. Hierzu gibt es Eigenschadenversicherungen, mit denen solche Schäden abgedeckt werden können. Der Grund für die Existenz der Eigenschadenversicherung liegt darin, dass sie eine zusätzliche Ergänzung zur Haftpflichtversicherung darstellt. Denn mit der Haftpflichtversicherung werden lediglich Schäden abgedeckt, die Dritten entstehen bzw. zugefügt werden. Durch die Eigenschadenversicherung lässt sich jedoch auch der Eigenschaden versichern. Somit können sogar Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind, abgedeckt werden. Die Versicherung kommt hierfür auf. Besonders wichtig ist diese Art der Versicherung im unternehmerischen Bereich. Denn hier kommt es häufig vor, dass Eigenschäden durch Unterwiesene erzeugt werden. Die Versicherung gegen Eigenschaden reduziert in diesem Fall das unternehmerische Risiko und kommt für den finanziellen Schaden auf. Ebenso ist die Eigenschadenversicherung im privaten Bereich zu finden, wo es sich etwa gegen Glasbruch, Schäden am Auto und ähnliche Schäden versichern lässt.

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