Einzugsermächtigung

Die Einzugsermächtigung ist eine elegante Art, Zahlungen über ein Bankkonto zu tätigen. Mit ihr kann der Kontoinhaber für eine Einmalzahlung, aber auch für wiederkehrende Zahlungen, eine Abbuchungserlaubnis geben. Gerade für Versicherungsbeiträge ist die Einzugsermächtigung sehr zu empfehlen. Da die Beiträge von den Versicherungsgesellschaften per Lastschrift eingefordert werden, braucht der Versicherungsnehmer nicht mehr akribisch über die notwendigen Zahlungstermine wachen. So ist sichergestellt, dass es nie zu einem Verlust des Versicherungsschutzes durch eine fehlende Beitragszahlung kommt. Auch Veränderungen in der Höhe der Beiträge sind, im Gegensatz zu einem Dauerauftrag, kein Problem. Das ist z. B. bei den Versicherungen der Fall, die sich jährlich dynamisch in ihrem Beitragssatz erhöhen. Der Kontoinhaber muss aber auf eine ausreichende Deckung auf seinem Konto achten, sonst storniert die Bank die Abbuchung mit einer Rücklastschrift. Der Kontoinhaber hat seinerseits das Recht, innerhalb von sechs Wochen nach einer unrechtmäßigen Lastschrift eine Stornierung von seiner Bank zu verlangen. Er kann die Einzugsermächtigung auch jederzeit widerrufen.

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