Erlebensfall

Der Erlebensfall ist bei der Lebensversicherung von großer Bedeutung. Denn dieser regelt genau, wann der Versicherte sein Geld aus der Lebensversicherung ausbezahlt bekommt. Hierbei wird im Versicherungsvertrag ein bestimmtes Datum in der Zukunft festgelegt. Wenn der Versicherte dieses Datum erlebt, also zu diesem Zeitpunkt noch am Leben ist, erhält er den angesparten Betrag aus der Lebensversicherung ausbezahlt. Ist der Versicherte zu dem Zeitpunkt jedoch nicht mehr am Leben, tritt auch der Erlebensfall nicht ein. In diesem Fall wird das bereits angesparte Kapital kurz nach dem Todesdatum an die im Versicherungsvertrag genannten Begünstigten ausbezahlt. Häufig ist das Datum für den Erlebensfall auch das Datum, das für Beispielrechnungen herangezogen wird, denn der Versicherte möchte natürlich wissen, wie viel Kapital er zu diesem Zeitpunkt zur Auszahlung erwarten kann. Hierbei wird mit einem Durchschnitts-Zinssatz gerechnet, der erwartet werden kann. Auch andere Szenarien mit unterschiedlichen Zinssätzen werden als Beispielrechnung ermittelt.