Erstes Risiko

Im Rahmen der Sachversicherung kommt der Begriff „erstes Risiko“ vor. Dabei handelt es sich um einen Schaden, welcher ersetzt werden muss, wobei der Versicherungswert keine entscheidende Rolle spielt. Handelt es sich um ein erstes Risiko, so muss das Versicherungsunternehmen den Schaden in voller Höhe begleichen, bis dieser die maximal vereinbarte Versicherungssumme erreicht. Dies kommt zum Beispiel bei der Einbruchdiebstahlversicherung zur Anwendung. Hier ist das Beraubungsrisiko bis zu einer bestimmten Summe bezüglich des ersten Risikos mitversichert. Außerdem kommt dieses auch bei einigen Summenversicherungen vor, wie zum Beispiel bei Versicherungen für Bargeld, Schmuck oder Nebenkosten wie etwa Feuerlöschkosten. Mit separaten Vereinbarungen können diese auch zusätzlich zur Gesamtversicherungssumme oder nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme festgelegt werden. Sobald die Höhe des Schadens höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme, ist hier die Entschädigungssumme gleich hoch wie die vereinbarte Versicherungssumme. Daher ist bei diesen Versicherungen die Versicherungssumme ein entscheidendes Kriterium bei der Leistungsbereitstellung.

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