Erstprämie

An jeden Versicherungsvertrag ist die Zahlung von Prämien gebunden, worunter auch die Erstprämie fällt. Diese stellt in der Regel jene Prämie dar, die in zeitlicher Hinsicht die erste ist, die vom Versicherungsnehmer an den Versicherungsgeber zu leisten ist. Grundsätzlich kann sich der Versicherer seiner Pflicht zur Erfüllung der Leistungen entziehen, solange die Zahlung der Erstprämie nicht erfolgt ist. Ebenso hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die erste Prämie nicht oder verspätet bezahlt wird. Sonderregelungen können individuell in den Versicherungsverträgen festgehalten werden, wie dies zum Beispiel bei der vorläufigen Deckungszusage der Fall ist, aber der Versicherer muss dies in schriftlicher Form im Versicherungsschein notieren. Die Aushändigung des Versicherungsscheines erfolgt zumeist erst, wenn die erste Prämie bereits beglichen ist. Des Weiteren spielt die Zahlung der Erstprämie eine bedeutende Rolle für den Beginn des Versicherungsschutzes. Dieser tritt erst dann in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer die erste Prämie geleistet hat.

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