Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist ein Begriff, der nicht nur in der Rechtsprechung eine Bedeutung hat, sondern insbesondere in der Versicherungswirtschaft Einfluss auf Schadensregulierungen nimmt. Wenngleich die Definition oft im Mittelpunkt von rechtlichen Auseinandersetzungen steht, gilt insbesondere im Straßenverkehr derjenige als fahrlässig, der nicht die erforderliche Sorgfalt erkennen lässt. Fahrlässigkeit beinhaltet, dass ein bestimmtes Ereignis zwar als möglich vorausgesetzt wird, jedoch nicht tatsächlich auch erwartet wird. Immer wieder müssen Gerichte prüfen, inwieweit die Sorgfaltspflicht erfüllt ist, bevor eine Versicherung in Leistung tritt. Seit Beginn des Jahres 2008 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das neue Richtlinien festgesetzt hat, wenn es um das Beurteilen von fahrlässigen Handlungen geht. Verweigerten Versicherer in der Vergangenheit eine Leistung, ist heute auch eine sogenannte Quotelung möglich, die eine anteilige Schuld des fahrlässig Handelnden einbezieht, ihm jedoch einen gewissen Teil der Schadenssumme zuspricht. Jedoch entscheiden die Versicherungsgesellschaften, um welchen Betrag die Erstattungssumme im Falle eines fahrlässigen Handelns gekürzt werden darf.

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