Fahrtkosten

Fahrtkosten sind zum einen im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen von Bedeutung. Eine steuerliche Geltendmachung erfolgt über die Werbungskosten, wenn es sich um Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen handelt. Weitere Kostenregulierungen sind mit Fahrtkosten gelten dann als Betriebsausgaben, wenn sie im Rahmen der beruflichen beziehungsweise unternehmerischen Tätigkeit von Selbstständigen, Freiberuflern oder Unternehmern entstehen. Fahrtkosten gelten dann als Betriebsausgaben, wenn sie im Rahmen der beruflichen beziehungsweise unternehmerischen Tätigkeit von Selbstständigen, Freiberuflern oder Unternehmern entstehen. In der Versicherung gehört die Erstattung von Fahrtkosten bei zahlreichen Versicherungsfällen zum Leistungsumfang. Beispielsweise sind einem Unfallverletzten die erforderlichen Kosten für Fahrten zum Arzt und zur Apotheke zu erstatten. Sie gehören innerhalb der privaten Krankenversicherung zu den erstattungsfähigen Heilungskosten. Finanzielle Aufwendungen erbringt die gesetzliche Krankenversicherung für Fahrten im Zusammenhang mit medizinisch notwendigen Leistungen. Die Fahrten zum behandelnden Arzt können mit einem Taxi oder mit dem Krankentransport erfolgen. Versicherte müssen meist einen Eigenanteil leisten.

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