Formeller Beginn

Ein formeller Beginn stellt einen bestimmten Zeitpunkt für den Versicherungsbeginn dar. Neben dem formellen Beginn unterscheidet man noch den materiellen und den technischen Versicherungsbeginn. Der Zeitpunkt, zu dem der Vertragsabschluss erfolgt, der beide Seiten an den Vertrag bindet, wird formeller Beginn genannt. Grundsätzlich ist dieser Zeitpunkt dann, wenn der Versicherer den Antrag innerhalb der Bindefrist angenommen und akzeptiert hat. Der formelle Beginn kann auch dann stattfinden, wenn der Versicherungsnehmer das Angebot des Versicherers annimmt, wobei auch hier eine Bindefrist eingehalten werden muss. Die Annahme des Vertrages durch den Versicherer erfolgt durch die Aushändigung des Versicherungsscheins. Der Versicherungsnehmer akzeptiert den Vertrag durch eine Annahmeerklärung. Der formelle Beginn ist grundsätzlich auch der Zeitpunkt, zu dem der erste Versicherungsbeitrag fällig ist und an das Versicherungsunternehmen bezahlt werden muss. Eventuell kann es abweichende Vereinbarungen geben, sodass der Erstbeitrag vor oder nach dem formellen Beginn fällig wird. Auch für die Wirksamkeit des Versicherungsschutzes ist der formelle Beginn ein wichtiges Datum.

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