Gebäudebestandteile

Gebäudebestandteile sind alle Dinge, die mit einem Gebäude so fest verbunden sind, dass sie nicht ohne Beschädigung oder Zerstörung entfernt werden können. Sie können auch nur gemeinsam mit dem Gebäude genutzt werden. Dazu zählen

  • Fenster und Türen,
  • Einbaumöbel,
  • alle Bodenbeläge,
  • Sanitär-, Elektro- und Heizungsanlagen,
  • jede Art von Wandverkleidung, angefangen von der Tapete bis zum Stuck an der Decke.

Auch an der Außenwand fest installierte Gegenstände werden als Gebäudebestandteile angesehen. Z. B.

  • das Hausnummernschild,
  • Außenlampen,
  • der Regenschutz für die Haustür,
  • Blitzableiter und
  • Antennenanlagen.

Sind die Gebäudebestandteile vom Hausbesitzer installiert worden, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Diese übernimmt dann Schäden, die z. B. durch Feuer oder starken Sturm (ab Windstärke 8) verursacht werden. Dafür bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung. Wenn jedoch der Mieter einer Wohnung oder eines Hauses feste Bestandteile eingebaut hat, kommt die Gebäudeversicherung nicht für Schäden auf. In diesem Fall übernimmt die Hausratversicherung des Mieters die Schadensregulierung.

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