Gleitender Neuwert

Der Begriff „gleitender Neuwert“ ist vor allen Dingen aus der Wohngebäudeversicherung bekannt. Mit dem gleitenden Neuwertfaktor bestimmt man den Faktor, um den ein Gebäudeneuwert aktuell höher wäre als im Jahr 1914. Es handelt sich hierbei um einen fiktiven Wert, der bei der Wohngebäudeversicherung verwendet wird, um die Höhe des Gebäudeneuwertes und damit auch die Höhe der Versicherungssumme und Prämie zu bestimmen. Nimmt man den fiktiven Gebäudeneuwert aus dem Jahr 1914 und berücksichtigt den Baupreisindex, gelangt man zum heutigen Neuwert eines versicherten Gebäudes. Der gleitende Neuwertfaktor wird vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft festgelegt und steht nur Mitgliedsunternehmen zur Verfügung. Er ist allerdings nicht bindend, sodass es bei der Prämiengestaltung der einzelnen Versicherungen durchaus Unterschiede geben kann. Auch in der Hausratversicherung ist der Begriff „gleitender Neuwert“ bekannt. Hier erhöht sich die Versicherungsprämie adäquat zur Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Dadurch wird sichergestellt, dass beschädigter Hausrat unabhängig vom Alter zum aktuellen Neuwert ersetzt wird.

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