Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist ein Bewertungskatalog zur Prüfung einer Invalidität und zur exakten Bestimmung des Invaliditätsgrades. Ein Arzt überprüft dabei als neutraler Gutachter im Auftrag der privaten Unfallversicherung die Funktionsunfähigkeit oder den Verlust von Sinnesorganen und Körperteilen anhand der Gliedertaxe. Einige Versicherungsgesellschaften bieten ihren Versicherungsnehmern an, durch eine verbesserte Gliedertaxe den Leistungskatalog zu erweitern. Für einige Berufssparten gibt es spezielle Bewertungskriterien wie beispielsweise für Chirurgen. Darüber hinaus können Versicherer auch abweichende Regelungen in den Vertragsbedingungen mit dem Versicherten vereinbaren. Zu den höchsten Invaliditätsgraden gehört die Funktionsunfähigkeit oder der Verlust eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks, der Hand im Handgelenk, dem Bein über der Mitte des Oberschenkels, bis zur Mitte des Oberschenkels und bis zur Mitte des Unterschenkels. Der Invaliditätsgrad liegt hierbei zwischen 60 und 70 Prozent. Deutlich niedriger wird der Grad der Invalidität beim Verlust einzelner Zehen und Finger, des Geruchs- und Geschmackssinns und des Zeigefingers eingestuft. Die Höhe des Invaliditätsgrades bestimmt die Höhe der Unfallrente.

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