Gutachten

Der Begriff Gutachten wird zwar häufig im Zusammenhang mit Sachverständigen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder Schadensfeststellungen durch Versicherungen genannt, ist dennoch keine geschützte Bezeichnung. Gleichwertige Benennungen sind bei der Klärung von Rechts- und Sachfragen ebenso die Begriffe Stellungnahme, Auswertung oder Begutachtung. Das sogenannte MPU-Gutachten zur Feststellung der Fahreignung nach einem Führerscheinentzug aufgrund von häufigen Verkehrsverstößen oder Alkohol am Steuer wird zwar behördlich veranlasst, jedoch als privater Auftrag behandelt und vom Auftraggeber bezahlt. Im Versicherungsbereich werden oftmals Gutachten zur Schadensfeststellung erforderlich. Wer einen unverschuldeten Unfall (Schadenssumme über 1.000 Euro) erleidet, wendet sich an einen Sachverständigen, um den Schaden am Fahrzeug zu ermitteln. Da es bei der Schadensregulierung nach Unfällen oftmals mit der gegnerischen Versicherung Streit gibt, lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. In der Regel können Geschädigte erst mit einer erfolgreichen Entschädigung rechnen, wenn sie einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn die Versicherung einen Versicherungsbetrug vermutet, beauftragt sie eigene Sachverständige mit der Prüfung des Schadenhergangs.

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