Haarwild

Der §2 des Bundesjagdgesetzes unterscheidet Wildtiergattungen und -arten nach Haarwild und Federwild. Zum Haarwild gehören sämtliche Wildtiere, die über ein Fell verfügen. Das sind: Elch-, Rot-, Dam-, Silka-, Reh-, Gams-, Stein-, Muffel- und Schwarzwild, Wisent, Biber, Wildkaninchen, Hase, Schneehase, Wiesel, Iltis, Hermelin, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Dachs, Marder, Nerz, Fischotter, Seehund und Fuchs.Im Rahmen einer Teilkaskoversicherung können sich Autofahrer gegen Schäden versichern, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild an ihrem Kraftfahrzeug entstehen. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die gesetzlich aufgeführten Tiergattungen und -arten. Schäden durch freilaufende Haustiere sind damit nicht abgedeckt. Ebenso wenig Schäden durch entlaufene Zoo- oder Zirkustiere, die nicht namentlich in der Liste auftauchen. Sollte es zu einem Schaden durch einen eingewanderten Bären kommen, wird die Teilkaskoversicherung die Zahlung ebenfalls verweigern. Die Definition des Haarwilds könnte demnächst um die Wölfe erweitert werden. Nach jahrhundertelanger Abwesenheit haben sie sich wieder im Osten Deutschlands dauerhaft angesiedelt.

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