Die Haftpflichtversicherungsanstalt ist eine gemeinnützige berufsständische Einrichtung für Mitglieder bestimmter Berufsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Gartenbau-Berufsgenossenschaft). Personen können sich mit einer Beitragszahlung gegen gesetzlich bestehende Haftpflichtansprüche schützen. Versicherte sind unter anderem Eigentümer und/oder Bewirtschafter von Flächen in der Land- und Forstwirtschaft. Die Flächen sind grundsätzlich nicht im Rahmen der Deckung durch eine Privathaftpflichtversicherung enthalten. In der Regel richten sich die Versicherungsangebote einer Haftpflichtversicherungsanstalt an die Mitglieder der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Die Versicherung kann jedoch auch von Personen wahrgenommen werden, die mit der Landwirtschaft oder Gartenbau in irgendeiner Weise verbunden sind. Die Haftpflichtversicherungsanstalt bietet Versicherungsschutz und spezielle Deckungsmodelle in mehreren Versicherungssparten. Die allgemeine Haftpflichtversicherung richtet sich an Privatpersonen, Halter von Tieren sowie landwirtschaftliche und sonstige Betriebe. Die Kraftfahrtversicherung ist eine Pflichtversicherung für das Betreiben landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge und Anhänger. Eine Tierversicherung schützt vor Vermögensverlust, wenn der Tierbestand unter festgelegten Umständen zu Schaden kommt. Weitere Versicherungen können für die Risiken Gewässerschaden, Umweltschaden oder Antidiskriminierung abgeschlossen werden.