Inkasso

Inkasso heißt im Allgemeinen der Forderungseinzug durch Dritte. Im Geschäftsalltag bedeutet Inkasso das Einziehen einer abgetretenen Forderung vom Gläubiger an einen Dritten. Das Einziehen übernimmt dann ein Inkassobüro. Beim bargeldlosen Zahlungsverkehr ist dies die Bank. Im Auftrag des Kunden werden Schecks, Wechsel oder Lastschriften eingezogen. Die Inkassoprovision der Bankinstitute wird oftmals am jeweils einzuziehenden Betrag festgemacht. Wird Inkasso von einem Inkassounternehmen durchgeführt, handelt es um den geschäftsmäßigen Einzug fremder Forderungen, das einer Erlaubnispflicht unterliegt. Mehrere Inkassoformen können auftreten. So als das Einziehen namens und im Auftrag des Auftraggebers, als Einziehungsermächtigung, Inkassozession oder Vollabtretung (Forderungskauf). Im Inkassogeschäft tätige Unternehmen offerieren ihre Dienstleistungen als Telefoninkasso, Realisierung von Auslandsforderungen sowie von vorgerichtlichen und gerichtlichen Forderungen. Beim Factoring handelt es sich zwar auch um das Einziehen von Forderungen gegen Geld, es ist jedoch eine Finanzierungsart, da Forderungen stetig aufgekauft werden. Das Inkassogeschäft ist vornehmlich auf das Einziehen einzelner Forderungen ausgerichtet, wobei die Übergänge fließend sind.

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