Kurkostenbeihilfe

Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung kann der Zusatzbaustein Kurkostenbeihilfe beitragspflichtig mit in den Versicherungsvertrag integriert werden. Zunächst einmal muss man die Kur begrifflich abgrenzen von der Rehabilitationsmaßnahme. Während bei einer Rehabilitationsmaßnahme die ärztliche Behandlung der reinen Unfallfolgen im Vordergrund steht und diese in der Regel unmittelbar an den Krankenhausaufenthalt anschließt, kann eine Kur auch noch innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt werden. Hat der Versicherte die Kurkostenbeihilfe mitversichert, steht ihm ein Anspruch auf die vereinbarte Leistung nach einem entsprechenden Antrag zu. Voraussetzung dafür ist, dass die Notwendigkeit der Kur in einem direkten Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen muss. Hierzu sind ärztliche Atteste einzureichen. Außerdem darf der Zeitraum zwischen dem tatsächlichen Unfall und dem Antritt der Kur drei Jahre nicht überschreiten. Eine weitere zwingende Voraussetzung dafür, dass die private Unfallversicherung die Kurkostenbeihilfe bezahlt, ist die Dauer der Kur. Sie muss mindestens für einen Zeitraum von drei Wochen angetreten werden.

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