Lichtpflicht

Was in vielen europäischen Ländern bereits Gesetz ist, beschränkt sich in Deutschland bislang auf Motorradfahrer: die Lichtpflicht. Konkret bedeutet dies, dass auch am Tage mit Abblendlicht gefahren werden muss. Viele Experten sind sich einig, dass sich durch eine Lichtpflicht viele Unfälle vermeiden ließen. Europapolitiker planen daher, langfristig eine solche Pflicht in Europa einheitlich zu realisieren, denn vielfach sind Urlauber verunsichert, wenn sie ihre schönsten Wochen im Jahr im Ausland verbringen. Vor dem Antritt einer Reise ist daher jeder Autofahrer verpflichtet, sich mit den gesetzlichen Regelungen im ausländischen Straßenverkehr vertraut zu machen. In einigen europäischen Staaten, zu denen unter anderem auch Deutschland und Frankreich gehören, gibt es lediglich die Empfehlung zum Tagfahrlicht. Im Ausland hingegen kann ein Verstoß gegen die Lichtpflicht empfindlich hohe Bußgelder nach sich ziehen. Kommt hierzulande der Autofahrer nicht seiner Pflicht nach, bei einsetzender Dunkelheit oder in der Morgendämmerung das herkömmliche Abblendlicht einzuschalten, kann dies bei einem Unfall zu Leistungseinschränkungen führen.

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