Mahnverfahren

Eine Versicherungsgesellschaft kann gegen einen Versicherten das Mahnverfahren einleiten, wenn Versicherungsbeiträge nicht wie vereinbart geleistet werden. Jeder Versicherungsnehmer verpflichtet sich im Versicherungsvertrag zur Zahlung von Beiträgen, um einen Anspruch auf Leistungen zu erhalten. Offene Beiträge müssen über einen bestimmten Zeitraum entstanden sein. Wird ein Mahnverfahren eingeleitet, ist ein Versicherungsnehmer ab diesem Zeitpunkt bereits leistungsfrei. Entstehen Schäden braucht er diese nicht mehr zu regulieren. Nach der Durchführung des Verfahrens verliert der Versicherte also jeglichen zugesagten Versicherungsschutz. Das Mahnverfahren wird durch das Gesetz und durch den Versicherungsvertrag geregelt. Mit einer Mahnung wird der Versicherte vom Versicherer aufgefordert, den rückständigen Betrag auszugleichen. In der Regel steht dafür eine Frist von zwei Wochen zur Verfügung. Wenn der Versicherungsnehmer dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, indem er die Frist verstreichen lässt, hat das automatisch das Erlöschen des Versicherungsschutzes für weitere neu entstehende Versicherungsfälle zur Folge. Außerdem hat das Versicherungsunternehmen das Recht, die fristlose Kündigung des Vertrages auszusprechen.

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