Mindestversicherungsdauer

Eine Mindestversicherungsdauer ist oftmals ein Vertragsbestandteil von privaten Versicherungsverträgen. Auch die Gesetzliche Rentenversicherung kennt eine bestimmte Zeitdauer, ab der ein Rentenanspruch entsteht (hier extra genannt Wartezeit von fünf Jahren). Die Mindestversicherungsdauer wird auch als Mindestlaufzeit bezeichnet. Der Grund für die Festlegung einer bestimmten Versicherungszeit findet sich in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Versicherungen sowie den damit zugrunde gelegten Versicherungsprämien. Mit der Vereinbarung einer Mindestversicherungsdauer sichert sich der Versicherer vor dem Risiko einer einseitigen Vorteilsnahme durch einen Versicherten ab. Bei Vertragsabschluss erhält der Versicherungskunde beispielsweise auf eine vereinbarte längere Laufzeit einen Rabatt. Der Versicherer gewährt diesen Vorteil jedoch nur unter der Bedingung, dass die Versicherung nicht frühzeitig gekündigt wird. Die Mindestlaufzeit zeigt daher auch an, wann die Versicherung frühestens einvernehmlich gekündigt werden kann. Der Versicherungsnehmer ist bis zum Erreichen der Mindestlaufzeit Beitragsschuldner. In Ausnahmefällen kann der Versicherer einer Kündigung zustimmen, wenn der Kunde eine Stornogebühr an ihn bezahlt.

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