Nachhaftung

Bei der Nachhaftung handelt es sich um eine Haftung, welche erst mit der Beendigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung eintritt. Diese Nachhaftung gilt dabei für alle Haftpflichtversicherungen in Deutschland. Durch diese sind alle Haftpflichtversicherungen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, selbst nach der Beendigung der Haftpflichtversicherung eine Zeit lang der Versicherungspflicht im gesetzlichen Umfang nachzukommen. In der Regel liegt diese Nachhaftungsfrist bei einem Monat. Erst mit Ablauf dieser Frist haftet der Haftpflichtversicherer nicht mehr bei einem eintretenden Schadensfall, sondern dann ist der Fahrzeughalter bzw. der Versicherungsnehmer selbst für den Schaden haftbar zu machen. Durch die Nachhaftung genießen die Versicherten somit über den Zeitraum der Versicherung hinaus einen Versicherungsschutz. Die Frist dieser Haftung nach Beendigung der Versicherung beginnt erst mit dem Datum, an welchem das Versicherungsunternehmen der zuständigen Zulassungsbehörde mitgeteilt hat, dass der Versicherungsschutz für den Fahrzeughalter nicht mehr besteht oder ab dem Datum, an welchem der Versicherte das Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgemeldet hat.

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