Nebenklage

Wenn man sich als Opfer einer Straftat dazu entschließen sollte, neben dem Staatsanwalt ebenfalls als Kläger bei Gericht aufzutreten, dann wird dieser Vorgang auch als Nebenklage bezeichnet. Diesen Schritt sollte man sich allerdings gut überlegen, denn in den meisten Fällen sind die Kosten, die durch solche Nebenklagen entstehen können, nicht über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Allerdings besteht hier bei einigen Versicherungen zumindest die Möglichkeit, sich für einen speziellen Tarif zu entscheiden, der dann auch für den Versicherten als Nebenkläger einen Rechtsschutz gewährleistet. Ferner wird bei manchen Versicherern auch danach unterschieden, ob es sich um eine aktive oder um eine passive Nebenklage handelt, was letztendlich auch auf die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung Auswirkungen hat. Bei der aktiven Nebenklage geht der Versicherte aktiv, beispielsweise durch eine Anzeige bei der Polizei, gegen den Beschuldigten vor, während er sich bei der passiven Klage lediglich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließt. Meistens gilt der Rechtsschutz nur für die passive Klagevariante.

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