Niedrigenergiefahrzeug

Die Bezeichnung Niedrigenergiefahrzeug (NEF) trägt ein Fahrzeug, welches einen geringen Kraftstoffverbrauch von unter 0,5 Kilowattstunden je Kilometer (kWh/km) aufweist. Die Angabe kWh/km macht dabei verschiedene Kraftstoffe miteinander vergleichbar. Eine Umrechnung auf 100 Kilometer ergibt einen Verbrauch von 5 Liter Kraftstoff. Als Vergleichsmaßstab wird hierbei ein durchschnittlicher Flottenverbrauch herangezogen. Eine allgemeinverbindliche Norm für ein Niedrigenergiefahrzeug existiert noch nicht. Vielfach werden auch die Begriffe Einliter-, Zweiliter- oder Dreiliterauto zum Verdeutlichen eines geringen Kraftstoffverbrauchs verwendet. Wenn die Umwelt spürbar entlastet werden soll, muss die Einführung bezahlbarer Einliterautos Ziel der Politik der entwickelten Industriestaaten sein. Die Steuergesetzgebung sieht unterschiedliche Einstufungen vor, die sich beispielsweise in einer befristeten Steuerbefreiung zeigen. Versicherungsgesellschaften stufen alle Fahrzeuge unter Zugrundelegung bestimmter Kriterien in Typklassen ein. Dies hat unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge zur Folge. Ein Niedrigenergiefahrzeug wird in der Regel aufgrund der Einstufung in eine jeweilige Typklasse versichert, wobei sich eine oftmals geringe PS-Anzahl und ein damit verbundenes sinkendes Unfallrisiko auf die Prämien auswirken.

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