Null-Leasing

Eine Sonderform des Leasings stellt Null-Leasing dar. Hierbei entstehen dem Autokäufer, also dem Leasingnehmer, lediglich jene Kosten, die auch bei einem Autokauf in bar entstehen würden. Etwaige Mehrkosten, wie sie sonst bei Leasinggeschäften verrechnet werden, fallen beim Null-Leasing nicht an. In die Leasingraten fließen weder Komponenten wie Zinsen noch laufende Kosten oder Verwaltungsgebühren ein. Auch Unternehmensgewinne erhöhen die monatlichen Leasingraten nicht. Vor allem in der KFZ-Branche wird mit dieser Leasingvariante effektive Werbung betrieben. Allerdings stellt das Null-Leasing eher einen Marketingbegriff dar, da die Leasinggesellschaften damit in erster Linie die Absatzzahlen erhöhen wollen. Mit dem Leasingvertrag erhält man zwar lediglich die Nutzungsrechte an dem Fahrzeug, mit der niedrigeren Vertragslaufzeit im Vergleich zu Krediten ergeben sich dennoch Vorteile. Werden bei einem Leasingvertrag sehr geringe monatliche Leasingraten angeboten, ist im Gegenzug dafür die Anzahlung bzw. auch der Restwert höher als bei anderen Methoden. Viele Versicherungen bieten auch Leasingfinanzierungen an.

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