Obliegenheiten

Mit dem Begriff Obliegenheiten werden die Verpflichtungen von Vertragspartnern unter anderem auch im privaten Versicherungsrecht geregelt. Hier bestehen sowohl gesetzliche als auch vertragliche Obliegenheiten. Diese Verpflichtungen betreffen die Versicherungsgesellschaften als Anbieter genauso wie die Versicherungsnehmer. So gehört es zu den Pflichten des Versicherungsnehmers, Versicherungsfälle unverzüglich anzuzeigen. Außerdem ist er verpflichtet, versicherungsrelevante Daten mitzuteilen. Auch Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen, die für die bestehenden Versicherungsverträge von ausschlaggebender Bedeutung sind, müssen dem Versicherer bekannt gemacht werden. Ein besonders hohes Augenmerk wird zum Beispiel bei Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen darauf gelegt, dass alle Gesundheitsfragen vom Versicherungsnehmer wahrheitsgetreu beantwortet werden. Tut er dies nicht, verletzt er die Obliegenheiten gegenüber der Gesellschaft und muss damit rechnen, dass die Versicherung auch Jahre nach dem Vertragsbeginn von der Leistung befreit ist und aufgehoben werden kann. Die besonderen Verpflichtungen, die sich aus dem Versicherungsvertrag für den Versicherer und den Versicherten ergeben, sind in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben.

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