Obliegenheiten Versicherung

Jeder Versicherungsnehmer muss sogenannte Obliegenheiten einer Versicherung beachten, damit ein vereinbarter und sicher geglaubter Versicherungsschutz nicht wegfällt beziehungsweise hinfällig wird. Obliegenheiten einer Versicherung sind in erster Linie jene Verhaltensvorschriften, die sich aus dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und dem Versicherungsvertrag ergeben. Beispielsweise ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt, dass die Erhöhung eines Risikos und alle Änderungen persönlicher Daten vom Versicherungsnehmer bei Bekanntwerden unmittelbar angezeigt werden müssen. Wer gegen Verhaltensvorschriften verstößt, muss unter Umständen damit rechnen, dass ein Versicherungsunternehmen die vereinbarte Leistung verweigert. Auch nach einem Schadensfall ist der Versicherte an eine Reihe von Bestimmungen gebunden. In jedem Fall muss er aktiv zur Schadensbegrenzung beitragen. Bei einem Einbruch ist umgehend die Polizei zu verständigen, damit die Spuren gesichert werden können. Wer das nicht beachtet, kann im Versicherungsfall eine unangenehme Überraschung erleben. Fahrerflucht nach einem Unfall kann den Verlust des Versicherungsschutzes oder zumindest Regressnahme bedeuten. Eine nicht vom Versicherten zu vertretene Verletzung von Verhaltenspflichten ändert nichts an der Leistungspflicht.

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