Quotentarif

Der Quotentarif findet seine Anwendung in der privaten Krankenversicherung und wurde vor allem für die Beamten als Versicherte entwickelt. Inzwischen wird der Tarif aber von manchen Krankenversicherungen auch für andere Versicherungsnehmer genutzt. Dieser spezielle Tarif beinhaltet, dass der Krankenversicherer einen bestimmten prozentualen Teil der Kosten erstattet, die im Zuge einer versicherten Behandlung anfallen. Bei den speziell für die Beamten entwickelten Tarifen ist es so, dass diese Quote fast immer den Betrag abdeckt, der aufgrund des Rechnungsbetrages und der Erstattung durch die Beihilfe noch vom Krankenversicherer gezahlt werden muss. Oftmals beinhaltet der Quotentarif eine Quote zwischen 30 und 50 Prozent, sodass der Versicherte diese prozentuale Leistung von der privaten Krankenversicherung bekommen würde. Aber auch manche Krankenzusatzversicherungen arbeiten inzwischen mit dem Quotentarif. Dort wird dann beispielsweise eine Augenoperation mit einer Quote von 70 Prozent auf Basis der Rechnung bezahlt. Ähnliches findet man auch im Bereich der Zahnzusatzversicherung.