Rechtsschutzfall

Damit die Versicherung Kosten übernimmt und somit für den Versicherungsnehmer ein Anspruch auf Rechtsschutz besteht, muss ein Rechtsschutzfall eintreten. Zu den Aufgaben von Versicherungen gehört es auch, zu ermitteln, ob ein Rechtsschutzfall innerhalb des versicherten Zeitraumes eingetreten ist. Dieser reicht vom Abschluss des Rechtschutzvertrages bis vor die Beendigung dieses Vertrages. Ob der Beginn bereits mit Versicherungsabschluss oder erst nach Ablauf einer Wartezeit ist, wird individuell im Versicherungsvertrag vereinbart. Der Rechtsschutzfall, für den die Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen werden, muss ebenfalls im Vertrag vertreten sein. Bei einem Risikoausschluss ist die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet. Somit hängt es von mehreren Faktoren ab, ob es sich bei einem Versicherungsfall um einen Fall für den Rechtsschutz handelt. Grundsätzlich wird dieser dadurch ausgelöst, dass der Versicherungsnehmer oder eine andere Person gegen die Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstößt. Besonderheiten in der Rechtsschutzversicherung können in der Arbeitswelt, bei Schadenersatzansprüchen oder bei Problemen mit Ämtern auftreten.

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