Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadensfreiheitsrabatt, oft auch Schadenfreiheitsklasse genannt, drückt den Betrag aus, der als Rabatt gewährleistet wird. Dieser bezieht sich auf den Versicherungsbetrag und wird für unfallfreies Fahren durch den Versicherer gewährleistet. Der Begriff ist in erster Linie in der KFZ-Versicherung angesiedelt, wird aber auch in anderen Versicherungsvarianten verwendet. Verursacht der Halter eines Fahrzeugs einen Schaden und meldet diesen, tritt die Versicherung dafür zwar in Leistung, doch im Folgejahr wird der Schadensfreiheitsrabatt entsprechend reduziert. Die Folge ist, dass sich die Versicherungsprämie erhöht. Grundsätzlich kann die Schadensfreiheitsklasse, auch SF-Klasse genannt, auch auf andere Personen übertragen werden. Jedoch gelten auch besondere Voraussetzungen dafür. Der Übertragende muss entweder ein Verwandter ersten Grades sein, oder mit dem Begünstigten in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen. Wird der Versicherer gewechselt, ist nicht die SF-Klasse relevant, sondern die Zahl der schadensfreien Jahre wie auch die Schäden aus dem Vorjahr, um den neuen Versicherungsbeitrag zu berechnen.

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