Schadenminderungskosten

Schadenminderungskosten sind ein Begriff aus dem Sachversicherungsrecht und kommen bei den sogenannten Schadenversicherungen wie zum Beispiel der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zur Anwendung. Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört es, im Schadenfall geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Ausdehnung des bereits entstandenen Schadens verhindern sollen. Wenn mit solchen Maßnahmen Kosten für den Versicherungsnehmer verbunden sind, spricht man im Versicherungsrecht von sogenannten Schadenminderungskosten. Diese werden von der entsprechenden Schadenversicherung in der Regel bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstgrenze erstattet. Natürlich ist darauf zu achten, dass diese Schadenminderungskosten in ihrer Höhe nicht den Schaden überschreiten, der ohne die vorgenommenen Maßnahmen auch entstanden wäre. Einen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten hat der Versicherungsnehmer auch dann, wenn die von ihm getroffenen Maßnahmen nicht zur Minderung des tatsächlichen Schadens haben beitragen können, also erfolglos waren. Beim Abschluss einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sollte der Versicherungsnehmer auf jeden Fall darauf achten, dass Kosten, die ihm durch Schadenminderungsmaßnahmen entstehen, in adäquater Höhe mitversichert sind.

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