Schadensmeldung

Die fristgemäße Schadensmeldung gehört zu den Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers. In der Regel wird die Abgabe einer Schadensmeldung laut den Versicherungsbedingungen innerhalb von 48 Stunden erwartet. Viele Versicherer bieten inzwischen die Möglichkeit, Schäden auch online zu melden. Damit erspart sich der Versicherungsnehmer den Aufwand, ein Formular für die Meldung des Schadens anzufordern, es auszufüllen und zurückzuschicken. Auch eine telefonische Schadensmeldung ist möglich. Hier nimmt die Gesellschaft alle relevanten Daten im Vorfeld auf und vergibt sofort eine entsprechende Schadennummer, unter der der Vorgang bei der Versicherung bearbeitet wird. Diese Schadennummer muss in der Folge bei jedem Schriftwechsel angegeben werden. Es gibt Situationen, in der zur Abwendung weiterer Schäden sofortige Maßnahmen erforderlich sind. Das kann zum Beispiel bei einem Sturmschaden und einem beschädigten Dach der Fall sein. Der Versicherte sollte aber auf jeden Fall den Schaden fotografisch dokumentieren, um der Versicherung gegenüber die notwendigen Nachweise über den Schadenumfang liefern zu können.

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