Schiedsgutachten

Wenn sich ein Rechtsschutzversicherer weigert, eine Kostendeckungszusage im vom Versicherten gewünschten Umfang zu übernehmen, kann ein Schiedsgutachten oder ein Stichentscheid überprüfen, ob die Weigerung zu Recht besteht. Das Schiedsgutachten-Verfahren ist im Rahmen seines Anwendungsbereichs eine der beiden Möglichkeiten, die Ablehnung der Kostenübernahme eines Rechtsschutzfalles durch den Rechtsschutzversicherer von einem unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen. Nach der schriftlichen Ablehnung einer Deckung sowie den Hinweis an den Versicherten, dass der Bescheid durch ein bestimmtes Verfahren überprüft werden kann, muss innerhalb einer bestimmten Frist die Zustimmung zur Durchführung an den Versicherer mitgeteilt werden. Ein Versicherungsnehmer kann eine Deckungsklage ungeachtet eines Schiedsgutachten-Verfahrens durchführen, da das Verfahren nicht zwingend durch die allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgeschrieben wird. Ein Versicherer kann seinem Versicherten das Verfahren jedoch vorschlagen, wobei ein vom Versicherer beauftragter Rechtsanwalt die Prüfung und die Ergebnisfeststellung übernimmt. Das Verfahrensergebnis ist dann für beide Parteien bindend. Wenn das Versicherungsunternehmen das Verfahren nicht fristgerecht einleitet, muss sie Deckung in voller Höhe leisten.

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