Schuldfrage

Zu den grundlegenden Bedingungen einer Versicherung gehört im Leistungsfall die Klärung der Schuldfrage. Die Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft holen Auskünfte zum Schadenshergang ein, zu denen auch Aussagen der beteiligten Parteien, Zeugenaussagen und Auskünfte bei der Polizei gehören. Ergänzt werden die Angaben durch entsprechende Skizzen, Fotos, Beschreibungen oder sonstige Dokumente, die zur Klärung der Schuldfrage beitragen können. All diese Informationen dienen der Entscheidungshilfe, bevor eine Versicherung für einen Schaden in Leistung tritt. Grundsätzlich gilt für einen Verursacher beispielsweise im Straßenverkehr, selber keine schriftlichen Schuldeingeständnisse abzugeben. Die Polizei wird zur Klärung beitragen, indem Beweismittel vor Ort gesichert werden. Kann die Schuldfrage nicht zweifelsfrei geklärt werden, wird ein Schaden auf die beteiligten Parteien verteilt und als Bemessungsgrundlage zur Kostenverteilung dient der neutral bewertete Anteil einer Schuld. Bei einer Schadensregulierung im Straßenverkehr stellt ein motorisiertes Fahrzeug selber einen besonderen Gefahrenherd dar, sodass die Versicherung bei einem Unfallereignis, bei dem beispielsweise ein Fußgänger beteiligt war, in Leistung treten muss.

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