Sozialgerichts-Rechtsschutz

Der Sozialgerichts-Rechtsschutz findet sich in der Regel in einen Berufsrechtsschutz integriert. Er umfasst alle Kosten, die für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit den deutschen Sozialversicherungen aufgewendet werden müssen. Zu den Sozialversicherungen gehört neben der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sozialgerichts-Rechtsschutz hilft bei Streitigkeiten mit den Bundes- oder Landesversicherungsanstalten, die oftmals die Kostenübernahme für Rehabilitationsmaßnahmen verweigern. Versicherte haben jedoch darauf einen Rechtsanspruch, wenn nach Unfall oder schwerer Krankheit bestimmte Maßnahmen die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ermöglichen. Streitigkeiten mit den Arbeitsämtern werden oftmals wegen der Berechnung des Arbeitslosengeldes geführt. Rechtsschutzversicherungen sorgen hierbei für vollständige Kostenübernahme. Auch beim Streit mit Berufsgenossenschaften (Bußgeldverhängung) ist das der Fall. Wenn beispielsweise eine Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente in einer nicht angemessenen Höhe zahlt, kann der bei einem Unfall schwer verletzte Betroffene Klage bei den Sozialgerichten einreichen. Die Kosten von Gutachten und erster Gerichtsinstanz reichen dabei weit über 3.000 Euro hinaus. Eine entsprechende Rechtsschutzversicherung übernimmt in diesem Fall alle notwendigen Auslagen.

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