Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Hat ein Versicherungsnehmer einen Sozialversicherungs-Rechtsschutz abgeschlossen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, die bei einer sozialgerichtlichen Auseinandersetzung anfallen. Das können Anfechtungen zur berechneten Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, Klagen auf Übernahme der Kosten für eine Weiterbildung oder die Gewährung von Kindergeld sein. Meistens geht es um Streitigkeiten mit folgenden Sozialversicherungsträgern:

  • gesetzliche Krankenversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Ersatzkassen

Vor dem Sozialgericht wird auch über Zweifelsfälle entschieden zu den Themen

  • Mutterschutz
  • Kindergeld
  • Arbeitsvermittlung und -förderung
  • Schlechtwettergeld, Konkursausfallgeld und Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung
  • Kriegsopferversorgung

Egal, ob es um die Geltendmachung von Rechten oder Leistungen geht, die der Sozialgerichtsbarkeit unterliegen: Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen alle Kosten erst ab der ersten gerichtlichen Instanz. Die Kosten aus vorgerichtlichen Verfahren, z. B. Einsprüche, Antragstellungen oder Schlichtungsverfahren, fallen nicht unter die Versicherung und müssen vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Hat jemand eine Berufs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist der Sozialversicherungs-Rechtsschutz inbegriffen. Die Sozialgerichtsbarkeit gibt es in dieser Form nur in der Bundesrepublik Deutschland.

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