Stichentscheid

Der Stichentscheid ist neben dem Schiedsgutachten eine der beiden Möglichkeiten, welche die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherungen (ARB) vorsehen, wenn die Übernahme von Kosten für einen Rechtsschutzfall abgelehnt wurde und ein unabhängiger Gutachter dies überprüfen soll. Zu den Gründen einer Ablehnung müssen Mutwilligkeit und Erfolglosigkeit gehören. Die begründete Ablehnung ist dem Versicherten umgehend mitzuteilen. Außerdem muss der Hinweis zur möglichen Durchführung eines Verfahrens als Stichentscheid sowie die dafür vorgesehene Frist der Beantragung enthalten sein. Das Verfahren führt ein vom Versicherungsnehmer beauftragter Rechtsanwalt durch. Der Anwalt ist verpflichtet, eine Stellungnahme aus rechtlicher Sicht abzugeben, ob die Ablehnung der Kostendeckung begründet oder unbegründet erfolgte. Genaue Regelungen finden sich in den §§ 18-19 ARB 2000. Ein Verfahren zum Stichentscheid muss einer Klage zur Übernahme der Deckung nicht vorausgehen, da das Verfahren keiner speziellen Pflicht unterliegt. Fällt das Verfahren für einen Versicherungsnehmer negativ aus und wird der ablehnende Bescheid der Versicherung bestätigt, kann er dennoch eine Deckungsklage anstrengen.

Rechtsschutz­versicherung
Testsieger und mehr als 250
Tarifkombinationen im Vergleich
  • Privater Bereich
  • Arbeit & Beruf
  • Verkehr Familie
  • Eigentum
    & Mieter
  • Verkehr nur für den VN