Strafkaution

Die Strafkaution ist eine Sicherheitsleistung, die bei einem Rechtsschutzfall aufgebracht werden muss. Indem ein entsprechender Geldbetrag hinterlegt wird, können in- und ausländische Strafverfolgungsbehörden im In- oder Ausland vorläufig von einer Strafverfolgung absehen. In der Rechtsschutzversicherung wird der Begriff Strafkaution auch als Kautionsdarlehen verwendet. Gezahlt wird ein Darlehen immer dann, wenn eine Strafbehörde, das vorläufige Einstellen der Strafverfolgung von der Zahlung einer Sicherheitsleistung abhängig macht. Wer im Ausland in einen Unfall mit Personenschaden oder Todesfall verwickelt wird, muss meist mit der Hinterlegung einer Strafkaution rechnen. Die Sicherheitsleistung dient dazu, die Strafverfolgung aufgrund der Zahlung einer bestimmten Geldsumme einzustellen. Die Geldsumme wird für die Entschädigung der Opfer verwendet. Da oftmals die Ausreise aus dem Land, in dem der Unfall geschah, an eine Strafkaution gebunden ist, stellt der Haftpflichtversicherer seinem Kunden ein zinsloses Darlehen bis zu einer Betragssumme von bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Das Darlehen ist an das Versicherungsunternehmen in voller Höhe zurückzuzahlen.

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