Umweltzone

Seit mehreren Jahren wird in immer mehr deutschen Städten eine Umweltzone eingerichtet. Um die Feinstaub- und Stickoxidbelastung zu reduzieren, dürfen in die Innenstädte nur noch Fahrzeuge einfahren, die bestimmten Schadstoffgruppen angehören. Grundlage der Fahrzeuggruppierung ist zum einen die Euro-Abgasnorm und zum anderen der Feinstaubausstoß. Um in eine Umweltzone mit Berechtigung einfahren zu können, muss eine gesonderte Plakette sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein. Plaketten werden in Grün, Rot und Gelb ausgegeben. Nach bestimmten Plänen und Luftbelastungen wird die Verhängung von Fahrverboten durch Benennung der Plakettenfarbe stufenweise angeordnet. Die Rechtsprechung sieht bei Verstößen gegen die Umweltzone kein Bußgeld vor, wenn ein verantwortlicher Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann. Bußgeldbescheide sollen demnach angefochten werden können, wenn der Fahrer nicht mit dem Halter identisch ist. Fahrzeughalter können ihre Rechtsschutzversicherung um Beistand bitten, wenn ihm die Verwaltungskosten bei Plakettenverstößen auferlegt werden, ohne dass der eigentliche Fahrzeugführer ermittelt wurde. Derartige Kosten dürfen dem Halter nur bei Park- und Halteverbotsverstößen auferlegt werden.

Auto­versicherung
Testsieger und mehr als 500 Tarifkombinationen im Vergleich