Unfallbericht

Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Unfallversicherung ist ein Unfallbericht notwendig. Er entscheidet auch über die Gewährung von Leistungen. Das Formular für den Unfallbericht wird dem Versicherten nach einer telefonischen Unfallmeldung sowohl von der Berufsgenossenschaft als auch von seiner privaten Unfallversicherung zugeschickt. Alle relevanten persönlichen Daten, aber auch eine genaue Schilderung des Unfallhergangs gehören hier zu den Obliegenheiten des Versicherten. Im Unfallbericht wird auch nach möglichen Unfallbeteiligten gefragt, die gegebenenfalls haftpflichtig gemacht werden können. Der Versicherte ist verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Ärztliche Berichte, Zeugnisse über Krankenhausaufenthalte und unter Umständen auch die Entbindung der behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer sind notwendig. Bei Fragen kann sich der Versicherte an die Auskunftsstellen der Berufsgenossenschaft oder an sein privates Versicherungsunternehmen wenden. Die Unfallversicherung ist unter Umständen zur Leistung von Übergangsgeld, Beihilfe zu Rehabilitationsmaßnahmen und zur Zahlung einer Unfallrente bei einer teilweisen oder vollständigen Invalidität aufgrund eines Unfalls verpflichtet.

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