Verkehrsanwalt

Der Begriff Verkehrsanwalt wird in der Rechtswissenschaft gesondert definiert. Demnach ist ein Verkehrsanwalt (genannt auch Korrespondenzanwalt) ein Rechtsanwalt, der für einen Mandanten an dessen Wohnort tätig wird. Er übernimmt die Aufgabe der Vermittlung zwischen seinem Mandanten und einem auswärtigen Prozessbevollmächtigten. Oft ist es der Fall, dass der Rechtsanwalt am Wohnort diesen Bevollmächtigten auswählt und seinem Mandanten vorschlägt. Der Korrespondenzanwalt fertigt notwendige Schriftstücke aus und übergibt diese dem Prozessbevollmächtigten. Dieser setzt sie in eigenem Namen bei Verfahren vor Gericht ein. Der Verkehrsanwalt erhält für seine Tätigkeit eine sogenannte Verkehrsgebühr, wobei es in der Praxis oftmals zu einer Teilung der Gebühren kommt. Der Korrespondenzanwalt ist kein auf Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt. Ursache für die Trennung zwischen beiden Anwälten war lange Jahre die fehlende Zulassung an einem jeweiligen Prozessgericht. Die Aufwendungen eines Korrespondenzanwaltes gehören zu den Versicherungsleistungen einer Rechtsschutzversicherung, wenn der Wohnsitz des Versicherten mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt liegt.

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