Verkehrsopferhilfe

Die Verkehrsopferhilfe (VOH) ist ein Verein, der von den deutschen Autohaftpflichtversicherern 1963 gegründet wurde, um Personen nach Unfällen abzusichern, wenn der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann oder das Kraftfahrzeug nicht versichert ist. Über 120 Kraftfahrtversicherer zahlen in den Vereinsfonds auf der Grundlage der jeweiligen Bruttobeitragseinnahmen pro Jahr ein. Die Verkehrsopferhilfe leistet an Geschädigte unter festgelegten Umständen in gleicher Weise und Höhe wie eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung, wobei der Leistungsrahmen von den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen gebildet wird. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt bei Sachschäden 500.000 Euro und bis zu 2,5 Millionen Euro für Personenschäden. Einschränkungen bei der Leistungsgewährung gibt es bei der Verkehrsopferhilfe bei einem Unfall mit Fahrerflucht. Aufgrund einer verminderten Beweisbarkeit des Unfalls entfällt der Schadenersatz für das eigene Fahrzeug und für besondere Folgekosten (Bergen, Abschleppen). Treten neben Sachschäden am Auto gleichzeitig erhebliche Personenschäden auf, wird unter Abzug eines Selbstbehalts von 500 Euro der Schaden ersetzt. Bei Personenschäden gibt es eine grundsätzliche Leistungspflicht.

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