Versicherungsberater

Versicherungsberater nennen sich eine Vielzahl von gewerblich Tätigen zu Unrecht, da sie oftmals lediglich dazu berechtigt sind, eine Versicherungs- und Rechtsberatung zu vermitteln. Vermittler dürfen in Versicherungsangelegenheiten nicht beratend tätig sein. Berater wiederum sind nicht im Vermittlungsgeschäft, sondern ausdrücklich im Beratungsgeschäft tätig. Die Bezeichnung Versicherungsberater (VB) darf nur ein bestimmter Personenkreis tragen, da es sich um einen geschützten Begriff handelt, der an die Erfüllung einiger grundlegender Voraussetzungen gebunden ist. Versicherungsberater müssen über eine Anmeldung und Genehmigung gemäß Gewerbeordnung (GewO § 34e) verfügen sowie die entsprechende Eintragung bei der zuständigen Industrie- und Handwerkskammer vorweisen können. Ansprechpartner des Personenkreises ist der Bundesverband für Versicherungsberater und der Bundesverband Deutscher Rechtsbeistände. Die VB üben Mandantenvertretung in allen Versicherungsangelegenheiten neutral und unabhängig aus. Zuoberst sind sie dem Interesse des Mandanten verpflichtet. Mit Versicherungsunternehmen werden keine arbeitsrechtlich relevanten Verträge oder Provisionsvereinbarungen eingegangen. VB arbeiten nicht auf Provisionsbasis, sondern auf Honorarbasis gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

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