Versicherungsbestätigungskarte

Bis 2008 wurde die Versicherungsbestätigungskarte in der Regel Deckungskarte oder umgangssprachlich Doppelkarte genannt. Durch die Zulassungsstelle wurde bis Anfang 2003 nach einer Fahrzeuganmeldung eine Durchschrift (ein Exemplar der Doppelkarte) an die Versicherungsgesellschaft auf dem Postweg weitergereicht. Bis zum März 2008 waren die meisten Zulassungsstellen in Deutschland elektronisch über das Internet mit den Versicherern vernetzt und Versicherte erhielten beim Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung nur noch eine elektronische Versicherungsbestätigung. Seitdem wird von den Zulassungsstellen nur noch ein Versicherungsbestätigungscode (siebenstelliger Zahlencode) an die Versicherungsunternehmen und Versicherten weitergegeben. Die Versicherungsbestätigungskarte in einer der möglichen Formen benötigen Personen immer dann, wenn sie ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Bei der Behörde muss eine Bestätigung über einen Versicherungsschutz vorgelegt beziehungsweise der Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung erbracht werden, wenn Fahrzeuge neu zugelassen, umgeschrieben beziehungsweise umgemeldet sowie nach einer Stilllegung wieder zugelassen werden. Auch der Wechsel einer Versicherung wird den Behörden mit einer Versicherungsbestätigungskarte auf elektronischem Weg mitgeteilt.

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