Versicherungsbetrug

Immer dann, wenn ein Versicherungsfall bewusst vorgetäuscht wird, spricht man von Versicherungsbetrug. Der Versicherungsnehmer macht absichtlich falsche Angaben, um sich Sach- oder Geldleistungen von seiner Versicherung zu erschleichen, obwohl er keinen Anspruch hat. Dieser Missbrauch kann verschiedene Formen aufweisen. Manchmal wird eine Straftat vorgetäuscht, z. B. wenn der gemeldete Diebstahl gar nicht stattgefunden hat. Oder der Versicherungsnehmer führt den Schaden mit Absicht herbei. Dazu gehören der absichtlich inszenierte Autounfall und die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung eines älteren Sachgegenstandes. Die Betrüger hoffen, auf Kosten der Versicherung einen neuwertigeren Ersatz zu bekommen. Am häufigsten sind falsche Angaben in Bezug auf den Wert eines tatsächlich beschädigten oder gestohlenen Objekts.Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Kann er nachgewiesen werden, sind die Strafen sehr hoch. In minderschweren Fällen droht Gefängnis bis zu fünf Jahren oder hohe Geldstrafen. Die absichtliche Brandstiftung eines versicherten Gebäudes wird als besonders schwerer Fall angesehen. Sie wird mit Gefängnis von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

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