Versicherungstechnische Rechnung

Die versicherungstechnische Rechnung regelt in Deutschland die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen, und zwar als Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Komposit- und Rückversicherungen müssen dabei ihre versicherungstechnische Rechnung nach Sparten unterteilt aufmachen. Unter Kompositversicherungen versteht man im Versicherungsgewerbe die Versicherungsarten, die sich aus mehreren Sparten zusammensetzen. Dies ist im Bereich der Sachversicherungen der Fall. Die vorzunehmende Berechnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Jahreserfolgsrechnung von Versicherungsunternehmen und für die einzelnen Sparten sind hier auch bestimmte Formblätter zu verwenden. Die erfassten Posten haben dabei einen wesentlichen Einfluss auf die jährliche Bilanz. Erfasst werden alle versicherungstechnischen Erträge und Aufwendungen. Die Erträge entstehen sowohl aus den laufenden Beitragszahlungen der Versicherten als auch aus Zinserträgen von Kapitalanlagen, die die Versicherungsgesellschaften im Interesse der Versichertengemeinschaft getätigt haben. Zu den Aufwendungen zählen neben den Versicherungsleistungen, die die Gesellschaft im laufenden Jahr durch Schadenersatz und Prämien zu erbringen hatte, auch die Verwaltungskosten für den laufenden Versicherungsbetrieb..

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