Wagniswegfall

Unter einem Wagniswegfall im Versicherungswesen versteht man die Tatsache, dass die Grundlage, auf der die Versicherung abgeschlossen wurde, nicht mehr besteht. Im Sachversicherungsbereich kann es sich dabei um verschiedene Dinge handeln. Wird zum Beispiel eine ältere Person pflegedürftig und muss in einem Senioren- oder Pflegeheim untergebracht werden, wird die bis dahin bewohnte Wohnung in der Regel aufgelöst. In diesem Fall spricht man bei einer laufenden Hausratversicherung von einem Wagniswegfall. Auch aus dem Bereich der Tierversicherungen kennt man diesen Begriff. Wurde ein Tier versichert und wird es dann entweder verkauft oder es verstirbt, ist die Vertragsgrundlage nicht mehr gegeben. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeiten, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu beenden, zu dem der Wagniswegfall de facto eingetreten ist. Vom Wegfall eines versicherten Risikos spricht man auch, wenn zum Beispiel zwei Partner in eine gemeinsame Wohnung einziehen. Von nun an genügt je eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

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