Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst alle Regelungen zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Darunter fallen Erläuterungen über unlautere Wettbewerbshandlungen (Lauterkeitsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (genannt Kartellrecht). Das Wettbewerbsrecht wird daher unterschieden in Lauterkeitsrecht und in Kartellrecht. Seinen Ausdruck findet das Lauterkeitsrecht im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG soll den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern regulieren und einen freien Leistungswettbewerb ermöglichen. Dabei geht es auch um die Verhinderung der Bildung von Monopolen und um die Schaffung von Stabilität in der Volkswirtschaft. Es ist geregelt, was Wettbewerbsteilnehmer nicht dürfen und was ihnen erlaubt ist. Einen unzulässigen Werbeanruf einer Versicherung müssen Privatpersonen nicht hinnehmen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Unzulässigkeit eines Werbeanrufs damit begründet, dass selbst das Anbieten einer Vertragsverlängerung oder Änderung des bestehenden Versicherungsvertrages darunter fällt. Anrufe laufen dem Wettbewerbsrecht dann nicht zuwider, wenn der Versicherte dem telefonischen Kontakt zugestimmt hat. Eine bloße Angabe der Telefonnummer bei Vertragsabschluss reicht dafür allerdings nicht aus.

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