Winterreifenpflicht

Seit dem 04. Dezember 2010 gibt es in Deutschland eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Unter schwierigen Wetterbedingungen sind nun die griffigen M+S-Reifen (Matsch- und Schneereifen) mit einer Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter Pflicht. Dazu zählen

  • Glatteis
  • Schneeglätte
  • Schneematsch
  • Eisglätte und
  • Reifglätte

Bestimmte Zeiten werden im Gesetz nicht vorgegeben, doch jedem Autofahrer wird geraten, M+S-Reifen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern zu nutzen. Diese inoffizielle Regel nennt man auch O bis O-Regel. Die speziellen Reifen sind an der Aufschrift M+S an der Reifenseite zu erkennen. Jeder Autofahrer hat so die Möglichkeit zu kontrollieren, ob sein Fahrzeug mit den richtigen Reifen ausgestattet ist. Die Winterreifenpflicht gilt für folgende Fahrzeugtypen:

  • PKW
  • LKW
  • Bus und
  • Motorrad

Die Winterreifenpflicht hat Auswirkungen auf die Teil- und Vollkasko für die Fahrzeuge. Kommt es bei den oben beschriebenen Witterungsbedingungen zu einem Unfall, kann der Versicherungsschutz teilweise oder ganz verloren gehen, wenn der Fahrzeugführer mit Sommerreifen unterwegs war.

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