Wohnungsbauprämie

Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine Prämie in Form einer staatlichen Förderung. Diese Förderung können Bausparer im Rahmen eines Bausparvertrages erhalten. Durch diese staatliche Förderung werden ausschließlich wohnwirtschaftliche Zwecke gefördert, wie zum Beispiel der Kauf oder der Bau des Eigenheims. Aber auch die Renovierung oder die Modernisierung eines bereits vorhandenen Wohnobjektes zählt zu den förderungswürdigen Zwecken. Allerdings wird die Wohnungsbauprämie nur an private und unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Bausparer vergeben. Die staatliche Prämie erhalten die Bausparer bei Erfüllung sämtlicher Zugangsvoraussetzungen in Form einer jährlichen Zulage auf die jährliche Sparleistung. Zu den Zugangsvoraussetzungen dieser staatlichen Förderung zählt zum Beispiel die Einhaltung der Sperrfrist von mindestens sieben Jahren, das Mindestalter des Bausparers von 16 Jahren, ein Mindestsparbetrag von 50 Euro jährlich an die Bausparkasse sowie ein jährliches Maximaleinkommen in Höhe von 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei verheirateten Paaren. Bei dieser Einkommensgrenze ist dabei das zu versteuernde Einkommen maßgebend für den Erhalt der Wohnungsbauprämie.