Der Schwestern-Versicherungsverein vom Roten Kreuz in Deutschland a.G. wurde am 1. Oktober 1921 als Pensionskasse gegründet. Den Schwestern des Roten Kreuzes sollte damit eine Zusatzversorgung für den Fall der Invalidität sowie die Altersruhe ermöglicht werden. Im Jahr 1995 wurde daraus eine Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit. Das heißt, der Verein gehört den Versicherungsnehmern, wodurch keinerlei Kosten für Aktionärslöhne anfallen. Der Schwestern-Versicherungsverein vom Roten Kreuz in Deutschland AG legt besonders großen Wert auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Um die Kosten gering zu halten, konzentriert sich der Verein auf wenige Produkte und schließt alle Versicherungen ausschließlich als Gruppenverträge mit den Arbeitgebern bzw. den Schwesternschaften ab. Der Verein bietet seinen Mitgliedern neben einer Pflichtversicherung zur Altersvorsorge auch eine Rentenvorsorge im Falle einer Erwerbsminderung an. Es können sich ausschließlich Angestellte und Mitglieder von DRK-Schwesternschaften und Gliederungen des DRK versichern.
DRK: Angebotene Versicherungen und Voraussetzungen:
Zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung werden den Mitgliedern freiwillige Zusatzversicherungen angeboten.
Die Vorteile dieser Versicherungen sind:
- Aufstockung der gesetzlichen Rente
- Renteneintrittsalter von 60 Jahren
- Erwerbsminderungsrente bei teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung
Beim Schwestern-Versicherungsverein werden alle versichert, die noch aktiv bei der Schwesternschaft tätig sind. Eine Risikoprüfung entfällt, stattdessen gilt eine Wartezeit von 5 Jahren. Sollte innerhalb dieser Wartezeit eine Erwerbsminderung eintreten, werden die Beiträge zurückerstattet.