Ratgeber

Steueroptimierte Geldanlagen

Vor der Abgeltungssteuer waren steueroptimierte Geldanlagen weit verbreitet. Dabei ließen sich ganz verschiedene Anlageformen mit Steuerersparnissen verbinden. Kursgewinne waren noch bis vor einigen Jahren komplett steuerfrei, wenn die Haltedauer der Papiere mindestens 12 Monate betrug. Auch bei zeitiger Veräußerung konnten Gewinne bis zu einer bestimmten Freigrenze steuerfrei vereinnahmt werden. Nach derzeitiger Regelung sind alle Erträge, auch Kursgewinne, auf den sogenannten Freistellungsauftrag anzurechnen bzw. letztlich zu versteuern.

Diese Verträge sind immer noch gefördert

Vor allem im Bereich der Altersvorsorge spielen steueroptimierte Geldanlagen zu Recht eine große Rolle. So sind beispielsweise alle Erträge im Rahmen von Riester-Verträgen in der Ansparphase steuerfrei, was bei dauerhafter Nutzung enorme Einsparungen gegenüber konventionellen Anlagen ermöglicht. Bis zu 2100,- EUR jährlich kann ein Steuerpflichtiger in solche Verträge steuerbegünstigt einzahlen. Das Gegenstück zu Riester-Verträgen sind Rürup-Verträge, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler zu empfehlen sind. Denn hierbei sind noch deutlich höhere Einzahlungen steuerlich begünstigt. Werden steueroptimierte Geldanlagen gesucht, die keinen Bezug auf die Altersvorsorge nehmen, dann kommen derzeit lediglich noch Immobilienfonds infrage. Auf deren Besteuerung hatte die eingeführte Abgeltungssteuer keinen Einfluss. Je nach Anbieter und Fonds kann man als Anleger mit ungefähr hälftiger Besteuerung der Erträge rechnen. Der restliche Ertrag kann quasi steuerfrei vereinnahmt werden, was vor allem für längerfristige Anlagen große Vorteile mit sich bringt. (aktueller Stand der Zahlen 01/11)

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